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   BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62   

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https://dejure.org/1964,2204
BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62 (https://dejure.org/1964,2204)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1964 - 7 RKg 4/62 (https://dejure.org/1964,2204)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1964 - 7 RKg 4/62 (https://dejure.org/1964,2204)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Kindergeld - Beurteilung einer Person als Kind im Sinne des § 2 Abs. 1 Kindergeldgesetz (KGG) bei Auslandsaufenthalt als Au-Pair - Erwerb von Sprachkenntnissen im Ausland als Ausbildungsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 75
  • MDR 1965, 82
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.07.1961 - 4 RJ 209/59

    Waisenrente aus der Invalidenversicherung eines verstorbenen Vaters - Begriff der

    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62
    Unter Berufsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 KGG ist danach in Beachtung der Rechtsprechung des Reichsversicherungsamts und des BSG, insbesondere zu § 1267 RVO (vgl. BSG 14, 285 ff mit weiteren Hinweisen), sowie im Einklang mit der im Schrifttum herrschenden Auffassung die Ausbildung für einen bestimmten gegen Entgelt auszuübenden (Lebens-) Beruf zu verstehen.

    Der Zeitaufwand für die notwendigen häuslichen Vor- und Nacharbeiten sowie die Wege zur Ausbildungsstätte werden der reinen Ausbildung oder Unterrichtszeit hinzugerechnet (vgl. u. a. Lauterbach/Wickenhagen, aaO, Anm. 12 a zu § 2 KGG; Tiede/Bürger/Wingen, Das Kindergeldgesetz, Anm. 4 a zu § 2 KGG; Rüdiger, Das Kindergeldrecht 1956, S. 77; BSG 9, 196 ff; BSG 14, 285 ff; BSG vom 25. November 1961 - 12/3 RJ 368/60 - BSG vom 31. Oktober 1962 - 12 RJ 328/61 -).

  • BSG, 31.10.1962 - 12 RJ 328/61
    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62
    Der Zeitaufwand für die notwendigen häuslichen Vor- und Nacharbeiten sowie die Wege zur Ausbildungsstätte werden der reinen Ausbildung oder Unterrichtszeit hinzugerechnet (vgl. u. a. Lauterbach/Wickenhagen, aaO, Anm. 12 a zu § 2 KGG; Tiede/Bürger/Wingen, Das Kindergeldgesetz, Anm. 4 a zu § 2 KGG; Rüdiger, Das Kindergeldrecht 1956, S. 77; BSG 9, 196 ff; BSG 14, 285 ff; BSG vom 25. November 1961 - 12/3 RJ 368/60 - BSG vom 31. Oktober 1962 - 12 RJ 328/61 -).
  • BSG, 23.11.1961 - 3 RJ 368/60
    Auszug aus BSG, 30.06.1964 - 7 RKg 4/62
    Der Zeitaufwand für die notwendigen häuslichen Vor- und Nacharbeiten sowie die Wege zur Ausbildungsstätte werden der reinen Ausbildung oder Unterrichtszeit hinzugerechnet (vgl. u. a. Lauterbach/Wickenhagen, aaO, Anm. 12 a zu § 2 KGG; Tiede/Bürger/Wingen, Das Kindergeldgesetz, Anm. 4 a zu § 2 KGG; Rüdiger, Das Kindergeldrecht 1956, S. 77; BSG 9, 196 ff; BSG 14, 285 ff; BSG vom 25. November 1961 - 12/3 RJ 368/60 - BSG vom 31. Oktober 1962 - 12 RJ 328/61 -).
  • BSG, 29.10.1969 - 12 RJ 440/63
    Der somit in der Zeit von Februar bis einschließlich Juni 1961 vom Senat angenommenen Berufsausbildung der Klägerin steht die vom 7. Senat des BSG in den Urteilen vom 30. Juni 196% - 7 RKg 4/62 - und vom 18. Dezember 196A - ? RKg 3/6A - für den Bereich des Kindergeldes vertretene Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • BVerwG, 24.11.1965 - V C 142.65

    Gewährung von Erziehungsbeihilfe

    Auch der Begriff der Berufsausbildung im Kindergeldrecht (dazu BSG in NJW 1965, 75) kann nicht herangezogen worden, weil das Kindergeld dem Ausgleich sozialer Lasten dient.
  • BSG, 04.05.1965 - 1 RA 214/62

    Verlängerte Waisenrente - Zeitweise Entziehung der Waisenrente -

    Die Waise, die in Schul- oder Berufsausbildung steht (vgl. u.a. BSG 14, 285 ff; 21, 185 ff und vom 30.6.1964 - 7 RKg 4/62), darf deshalb, auch wenn sie das 18. Lebensjahr schon vollendet hat, nicht dadurch zum Ausscheiden aus dem - selbst gewählten - Lebensbereich der Lernenden, Auszubildenden gezwungen werden, daß ihr die Waisenrente für Krankheitszeiten entzogen wird; das auch dann nicht, wenn sie sich wegen der Krankheit vorübergehend tatsächlich nicht der Ausbildung widmen kann.
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